Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Datenschutzplattform PRIVE

der

PRIVE Datenschutz GmbH

Reinhardtstr. 7

10117 Berlin

Deutschland

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Legaltrust GmbH (im Folgenden: Dienstleister) und dem Auftraggeber über die Nutzung der onlinebasierten Software PRIVE. Abweichende AGB des Auftraggebers werden vom Dienstleister – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht anerkannt.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und Österreich.

Der Dienstleister schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Bestimmungen als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Widerrufsrecht wird nicht gewährt.

 

2. Leistungen und Vertragsschluss

Der Dienstleister bietet dem Auftraggeber die Software PRIVE zur entgeltpflichtigen Nutzung über das Internet an. Im Rahmen dieser Software erhält der Auftraggeber Leitfäden, Generatoren und Vorlagen für die unternehmensinterne Datenschutzverwaltung. Die innerhalb von PRIVE bereitgestellten Inhalte werden dabei fortlaufend weiterentwickelt. Umfang und Art der Weiterentwicklung orientieren sich am gesetzlich Notwendigen und liegen im Ermessen des Dienstleisters. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nicht.

Um die Leistungen von PRIVE in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde zunächst ein kostenpflichtiges Kundenkonto anlegen (Vertragsschluss). Im Rahmen der Anmeldung hat der Auftraggeber die abgefragten Angaben wahrheitsgemäß zu beantworten und ein für ihn geeignetes Paket auszuwählen.

Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Auftraggeber die Software im Rahmen des von ihm gebuchten Pakets nutzen und innerhalb seines Accounts optional einen Datenschutzbeauftragten dazubuchen. Bei der Benennung eines Datenschutzbeauftragten gelten zusätzlich zu den vorliegenden AGB ergänzende Bedingungen (Zusatzvereinbarung), die dem Auftraggeber vor abschließender Buchung angezeigt werden.

Der Dienstleister ist berechtigt, die Zusammenarbeit zum Zwecke der Eigenwerbung in angemessener Weise unter Benutzung des Logos des Auftraggebers öffentlich darzustellen und mit der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber zu werben.

3. Preise

Die Nutzung von PRIVE wird über eine feste monatliche oder jährliche Pauschale abgegolten. Für die Erbringung darüberhinausgehender Dienstleistungen (aufwandsbezogene Leistungen) – insbesondere individuelle Beratungen zu datenschutzrechtlichen Fragen – wird nach Zeitaufwand zu dem auf der Webseite angegebenen Stundensatz abgerechnet. Im Übrigen sind Preise und Zahlungsbedingungen dem Angebot zu entnehmen und richten sich nach dem jeweils gebuchten Paket.

4. Zahlungsbedingungen

Auf die Verträge zwischen Dienstleister und Auftraggeber finden folgende Zahlungsbedingungen Anwendung:

Entgelte für Dauerschuldverhältnisse mit periodisch wiederkehrenden Zahlungen (insb. die Pauschalen im Sinne von Ziffer 3) sind je nach ausgewähltem Paket monatlich bzw. jährlich im Voraus bis zum 1. Werktag des beginnenden Monats / Jahres und bei Neukunden am Tag des Vertragsschlusses fällig. Fällige und bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Monate (z. B. aufgrund von Kündigung) werden nicht erstattet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche – insb. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung – bleiben unberührt. Entgelte für aufwandsbezogene Leistungen im Sinne der Ziffer 3 werden nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Leistungen erbracht wurden, fällig.

Die Zahlung erfolgt via Kreditkarte (VISA, Mastercard) oder per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Kreditkartenzahlungen wird die vom Kunden hinterlegte Kreditkarte unmittelbar nach Eintritt der Fälligkeit im Sinne des vorangegangenen Absatzes mit dem vereinbarten Entgelt belastet. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zu den im vorangegangenen Absatz beschriebenen Fälligkeitszeitpunkten, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung, fällig. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z. B. Rechnung, Police, Vertrag) des Anbieters an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt; die Pre-Notification wird dem Kunden spätestens einen Werktag vor dem Termin der Abbuchung übermittelt. SEPA-Lastschriften sind nur für Konten innerhalb der Europäischen Union möglich.

Schlägt eine Zahlungsart fehl, wird das Kundenkonto gesperrt, es sei denn, der Kunde macht begründete Einwände oder Zurückbehaltungsrechte gegen die Forderung(en) geltend. Die Sperre wird aufgehoben, sobald das geschuldete Entgelt beglichen oder eine Stundung vereinbart wurde. Die Sperrung lässt die Vertragslaufzeit unberührt und entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

Doppelzahlungen oder sonstige überzahlte Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Abrechnung verrechnet. Sofern es zu dieser Abrechnung nicht kommt (z. B. bei Kündigung) oder die nächste Abrechnung mehr als 6 Wochen in der Zukunft liegt (z. B. bei Jahreszahlungen), kann der Kunde die Rückzahlung innerhalb von 6 Wochen verlangen.

Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über die gleiche Zahlungsart wie die betreffende(n) Zahlung(en) (z. B. Gutschrift auf das Kreditkarten-, PayPal- oder Bankkonto). Sollte die ursprüngliche Zahlungsart nicht mehr zur Verfügung stehen (etwa weil das Bankkonto aufgelöst wurde), obliegt es dem Kunden, dies rechtzeitig anzuzeigen.

Die Mehrkosten (z. B. Rückbuchungsgebühren) einer fehlgeschlagenen Zahlung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten; dem Kunden steht es frei zu beweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Rechnungen und sonstige Mitteilungen im Sinne dieser Ziffer werden dem Kunden per E-Mail übermittelt. Rechnungen werden als PDF-Dokument formatiert.

Der Dienstleister ist berechtigt, fällige Forderungen gegen den Kunden aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

Alle Zahlungen erfolgen über eine gesicherte SSL- bzw. TLS-Verbindung.

5. Laufzeit und Kündigung

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen richtet sich die Laufzeit des Vertrags nach dem vom Kunden gewählten Zahlungsturnus. Die Laufzeit für Verträge mit Jahreszahlung beträgt daher ein Jahr (Jahrespaket); die Laufzeit für Verträge mit Monatszahlung beträgt einen Monat (Monatspaket). Jahrespakete können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Monatspakete können bis zum letzten Tag des betreffenden Monats gekündigt werden. Sofern der Auftraggeber über die Software PRIVE einen Datenschutzbeauftragten dazugebucht hat, verlängern sich die hier genannten Kündigungsfristen zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Kündigung des Datenschutzbeauftragten. Mit der Beendigung des Vertrags über die Nutzung der Software endet automatisch auch die Tätigkeit des Dienstleisters als Datenschutzbeauftragter des Auftraggebers. Die Kündigung von PRIVE beinhaltet daher – unabhängig davon, ob der Auftraggeber dies ausdrücklich mitteilt – immer auch die Kündigung eines ggf. über PRIVE benannten Datenschutzbeauftragten.

Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail, Kontaktformular oder Telefax) erfolgen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich gebuchte Laufzeit. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung des PRIVE-Kundenkontos.

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Dienstleister liegt ein zur außerordentlichen Kündigung dieses Dienstvertrags berechtigender wichtiger Grund insbesondere darin, dass der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung zur Erfüllung dieses Dienstvertrags nicht binnen einer vom Dienstleister bestimmten angemessenen Frist ausgeführt hat, ein Paket bucht, welches für sein Unternehmen nicht zugelassen ist oder die Software für mehrere Unternehmen benutzt, ohne einen entsprechenden Tarif gebucht zu haben. Ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung liegt ferner vor, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung einer fälligen Rate oder eines Teils hiervon mindestens 7 Werktage im Verzug ist.

6. Haftung

Der Dienstleister haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.

Verletzt der Dienstleister fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 50.000 EUR, begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Dienstleister nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Dienstleisters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Dienstleister aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Auftraggebers geltend gemacht werden.

7. Schlussbestimmungen

Für die Verträge zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien Berlin als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis resultieren. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Der Dienstleister ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.