Die Entscheidung des BGH zu Cookies und Einwilligungen – Planet49 vom 28.05.2020

Einfache Cookie-Banner sind endgültig Geschichte – BGH zur Cookie-Einwilligung in Sachen Planet49

Muss man für Werbe-Cookies eine Einwilligung einholen? Genügt hierfür ein einfaches Cookie-Banner oder braucht man eine technisch ausgefeilte Consent-Lösung? Der Bundesgerichtshof hat diese Fragen in seiner Planet49-Entscheidung vom 28. Mai 2020 nun abschließend beantwortet. Mit weitreichenden Konsequenzen für Webseitenbetreiber. 

  1. Was ist passiert?
    Alles begann im September 2013 mit einem Gewinnspiel von Planet49. Im Vorfeld des Gewinnspiels wurde vom Teilnehmer u. a. eine Cookie-Einwilligung mittels einer vorangekreuzten Checkbox abgefragt.
    Hiergegen zog der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vor Gericht. Der Fall landete letztendlich beim Europäischen Gerichtshof, der in seiner inzwischen berühmten „Planet49“-Entscheidung folgendes entschied:
  • Ein vorangekreuztes Kästchen stellt keine wirksame Cookie-Einwilligung im Sinne der DSGVO dar. Vielmehr ist ein aktives Verhalten der Nutzer erforderlich.
  • Vor der Einwilligung ist der Nutzer zumindest über die Funktionsdauer der Cookies sowie über die Empfänger der Cookie-Informationen aufzuklärenDer Bundesgerichtshof hat den Planet49-Beschluss des Europäischen Gerichtshofes nun in deutsches Recht umgesetzt und eine klare Entscheidung getroffen:Die frühere Opt-Out-Lösung, bei der Webseitenbesucher dem Einsatz von Cookies aktiv widersprechen mussten, ist DSGVO-widrig. Die einschlägige gesetzliche Regelung (DSGVO in Verbindung mit § 15 Abs. 3 S. 1 TMG) fordert bei Werbecookies, die Nutzerprofile erstellen, eine vorherige und ausdrückliche Einwilligung.Das Urteil hat weitreichende Folgen für Webseitenbetreiber.
  1. Was ist jetzt zu tun? Die Urteile des BGH und vom Europäischen Gerichtshof machen deutlich: Ohne Einwilligung geht bei Analyse- und Tracking-Cookies nichts mehr.Spätestens jetzt sollte Google Analytics, Facebook-Pixel und vergleichbare Tools nur noch mit Einwilligung eingesetzt werden. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
  • Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welche Cookies Sie auf Ihrer Webseite nutzen. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem IT-ler. Vielleicht stellen Sie hier schon fest, dass Sie das eine oder andere Tracking-Cookie gar nicht brauchen. Wenn das der Fall ist – weg damit!
  • Einwilligungsbedürftigkeit prüfen: Anschließend sollten Sie überprüfen, ob die eingesetzten Cookies / Analysetools eine Einwilligung erfordern. Wenn Sie das nicht selbst feststellen können oder wollen, sollten Sie auf professionelle Consent-Tools zurückgreifen. Diese können die Cookies bei Bedarf auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Vorgaben selbst einordnen.
  • Einwilligungsmechanismus implementieren (Consent-Tool): Binden Sie ein Consent-Tool auf Ihrer Webseite ein. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Einwilligung den Vorgaben des BGH und des Europäischen Gerichtshofs entspricht.Wer keine eigene technische Lösung entwickeln möchte, sollte auf professionelle Consent-Tools zurückgreifen. Wir haben bei PRIVE haben eine professionelle Cookie-Consent-Lösung mit über 200 vorkonfigurierten Modulen integriert. Als PRIVE-Nutzer können Sie beliebig viele Webseiten verwalten. Unbeschränkt.

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