Datenschutz auf Social Media

Ein Unternehmens-Profil in den gängigen Sozialen Medien gehört im Marketing längst zum Standard. Dabei ist ebenso klar, dass die Anbieter Sozialer Medien in der Regel nicht gerade zu den Lieblingen der Datenschutzbehörden zählen. Was Sie als Betreiber eines Unternehmens-Profils beachten sollten, erfahren Sie hier.

Impressum und Datenschutzerklärung auch auf Social Media

Die Impressumspflicht und die Informationspflichten nach DSGVO gelten auch für Social-Media-Profile. Sofern es hierfür vorgesehene Felder/Bereiche im Social-Media-Account gibt, sollten diese genutzt werden. Häufig ist jedoch kein oder kein ausreichender Platz vorhanden. Dann sollte zumindest auf das Impressum und/oder die Datenschutzerklärung der Webseite verlinkt werden. Hierzu kann einfach in der Datenschutzerklärung auf der Webseite eine Passage zu den vorhandenen Social-Media-Profilen aufgenommen werden. Wichtig ist, dass sowohl Datenschutzerklärung als auch Impressum auf der Profilseite gut zu finden sind.

Vorsicht bei Social Media Plugins

Wer als Unternehmer ein Social-Media-Profil betreibt, nutz häufig auch die passenden Plugins für seine Webseite, z.B. Like- und Share-Buttons oder Videoplayer. Das Problem bei diesen Plugins ist, dass sie häufig bereits beim Betreten der Webseite Daten des Nutzers sammeln, ohne dass dieser hierüber in Kenntnis gesetzt wird oder das unterbinden kann. Nach Rechtsprechung des EUGH sind dafür der Anbieter des Plugins (die entsprechende Social-Media-Plattform) und der Webseitenbetreiber gemeinsam verantwortlich – das heißt, dass auch der Webseitenbetreiber für diesen Verstoß gegen den Datenschutz belangt werden kann. Statt das Plugin einfach auf der Webseite einzubinden, sollte daher entweder nur auf das Profil des Unternehmens verlinkt werden oder sog. Zwei-Klick-Lösungen eingesetzt werden. Dabei wird das Plugin technisch unterdrückt, bis der Nutzer die entsprechende Schaltfläche anklickt, einen Hinweis zur Datenverarbeitung erhält und in diese durch nochmaliges Klicken einwilligt.

Ein Restrisiko bleibt

Der Sinn Sozialer Medien besteht in der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Sinn des Datenschutzes ist der Schutz und die Vermeidung personenbezogener Daten. Dass es hier immer Reibungspunkte geben wird, liegt in der Natur der Sache. Kommen noch weitere Faktoren wie die Nutzung von US-Anbietern oder der Einsatz von Social-Media-Tracking-Tools wie Facebook Pixel hinzu, erhöht sich das mit der Datenverarbeitung verbundene Risiko entsprechend. Wer beim Social-Media-Marketing nur an das Marketing denkt, begibt sich daher schnell in Teufels Küche und riskiert, dass Bußgelder den Marketing-Erfolg sofort wieder zunichte machen (vom möglichen Reputationsverlust ganz zu schweigen). Wer jedoch auch beim Marketing von Anfang an den Datenschutz „mitdenkt“ und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Zwei-Klick-Lösungen und Beachtung der Informationspflichten glänzt, kann Social-Media-Marketing betreiben, ohne Angst vor der Datenschutzbehörde haben zu müssen.

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